Rechtsanwaltskammer Sachsen
Glacisstraße 6
01099 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 / 31 85 90
Telefax: +49 (0) 351 / 33 60 899
E-Mail: info@rak-sachsen.de
22.11.2022 | 09:00 Uhr – 14:45 Uhr |
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, die Masse durch sog. "insolvenzspezifische Vermögenswerte" anzureichern. Dazu dient zum einen das Insolvenzanfechtungsrecht nach §§ 129 ff. InsO, das es dem Insolvenzverwalter ermöglicht, Rechtshandlungen des nachmaligen Schuldners zu neutralisieren.
Zudem gerät der Geschäftsführer regelmäßig ins Visier des Insolvenzverwalters, der Erstattungsansprüche wegen unzulässiger Zahlungen sowie Schadensersatzansprüche geltend macht.
Die Fortbildung eignet sich sowohl für Fachanwälte für Insolvenzrecht sowie Insolvenzverwalter und ihre Mitarbeiter als auch für Rechtsanwälte, die Anfechtungsgegner und Geschäftsführer beraten.