Rechtsanwaltskammer Sachsen
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08.09.2022 | 09:00 Uhr – 11:45 Uhr |
Inhalt:
Das Seminar wendet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die vereinzelt oder überwiegend arzthaftungsrechtliche Mandate übernehmen.
Im Arzthaftungsfall gibt es eine Vielzahl von prozessualen Besonderheiten, die in diesem Seminar insbesondere anhand der aktuellen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung dargestellt werden. So geht es zunächst um die jeweils unterschiedliche Beweislast und um die gesetzlichen Beweiserleichterungen und deren Besonderheiten und dabei auch um das Ob und Wie der Beweiserhebung. Dies betrifft in erster Linie den Sachverständigenbeweis, dessen Erhebung den Prozess ganz überwiegend entscheidet: die Auswahl des Sachverständigen, die Fachkunde des Gutachters, die ergänzende Anhörung des Gutachters, der Sachverständige und die an ihn gerichteten Fragen (z.B. zum groben Behandlungsfehler oder auch zum jeweiligen Grad der Wahrscheinlichkeit), die Befangenheit des Sachverständigen, der Sachverständige hat das Gutachten nicht selbst erstellt, Widersprüche innerhalb des Gutachtens oder mit anderen Gutachten, Einholung eines Obergutachtens.
Es geht in der Tagung aber auch um Substantiierungspflichten der Parteien, und den Umgangs mit Privatgutachten und Privatgutachtern.
Die Tagung umfasst die Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des BGH zu den prozessualen Besonderheiten des Arzthaftungsrechts aus den letzten drei Jahren.
Referent:
Wolfgang Frahm, Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig
Der Referent war als wissenschaftlicher Mitarbeiter in dem für die Arzthaftung zuständigen VI. Zivilsenat des BGH tätig und ist danach seit 1999 beim OLG Schleswig mit Arzthaftungssachen befasst, seit 2013 Vorsitzender des für Arzthaftungssachen zuständigen Spezialsenats. Er ist u.a. Mitautor des in der 7. Auflage erschienenen Buches Frahm/Walter, Arzthaftungsrecht, 2020, des Buches Wenzel, Der Arzthaftungsprozess, 2012, und der Schrift Jansen u.a., Medizin und Standard, 2020. Herr Frahm ist auch Dozent für Rechtsanwaltskammern und Rechtsanwaltsvereine, außerdem in der Sachverständigenfortbildung für Ärzte- und Zahnärztekammern tätig. Er arbeitete 2017/2018 in der Expertengruppe Medizinischer Standard des Instituts für Medizinrecht der Universität Köln mit und befasste sich 2019/2020 in einer Expertengruppe des Instituts für Medizinrecht an der Bucerius Law School Hamburg mit der Ärztliche Aufklärung. 2016/2017 war er Mitglied der Arbeitsgruppe der Landesjustizministerien zum Thema Verbesserung des Arzthaftungsrechts.