Umfassende Überarbeitung der anwaltlichen Tätigkeitsverbote zum 1.8.2022
Gesetzliche Neuregelung des § 43a Abs. 4 bis 6 BRAO und des § 45 BRAO durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Neufassung des § 3 BORA durch die Satzungsversammlung der BRAK
Der Tatbestand des Verbots der Vertretung widerstreitender Interessen (§ 43a Abs. 4 bis 6 BRAO iVm. § 3 BORA)