Rechtsanwaltskammer Sachsen
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17.03.2022 | 09:00 Uhr – 11:45 Uhr |
Ist ein Einzelunternehmen Gegenstand des Nachlasses, ergeben sich sowohl vor als auch nach dem Erbfall besondere Fragestellungen, die im Spannungsfeld handelsrechtlicher und erbrechtlicher Vorschriften und Regelungen stehen, insbesondere haftungsrechtlicher Natur.
Auch dann, wenn eine Erbengemeinschaft „Inhaber“ des Einzelunternehmens wird, stellen sich besondere Fragen, wie beispielsweise, ob und wie lange eine Erbengemeinschaft das Einzelunternehmen als „Miterben-Unternehmen“ fortführen kann.
Vor dem Erbfall stellt sich häufig die Frage, welche erbrechtlichen Gestaltungsmittel (Bedingungen, Auflagen, Vermächtnisse etc.) im Falle der Nachlasszugehörigkeit eines Einzelunternehmens möglich und sinnvoll erscheinen. Insbesondere die Anordnung der Vor- und Nacherbfolge und der Testamentsvollstreckung kann hier eine echte Herausforderung für den Berater darstellen.
Abgerundet wird das Seminar durch die Darstellung der Auswirkungen der Nachlasszugehörigkeit eines Einzelunternehmens auf das Pflichtteilsrecht.