Rechtsanwaltskammer Sachsen
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06.10.2022 | 09:00 Uhr – 14:45 Uhr |
Die Nachfolge beim Tod eines Gesellschafters ist eine besondere Regelungsmaterie im Spannungsfeld des Erbrechts und Gesellschaftsrechts.
Während die Kautelarpraxis die Abstimmung gesellschaftsvertraglicher und erbrechtlicher Regelungen zwingend erfordert, ergeben sich auch nach dem Erbfall bedingt durch das Zusammenspiel erbrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Aspekte besondere Fragestellungen, wie insbesondere bei der Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen oder den Auswirkungen des Todes eines Gesellschafters auf das Pflichtteilsrecht.
Je nachdem, ob der Erblasser Gesellschafter einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft war, gelten jeweils eigene Regeln.
Die Möglichkeit, durch die Gestaltung von Nachfolgeklauseln Einfluss auf das Schicksal der Gesellschaftsbeteiligung zu nehmen, soll anhand von wichtigen Formulierungsbeispielen dargestellt werden.
Zudem ist ein Ausblick auf die Auswirkungen des am 01.01.2024 in Kraft tretenden Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) Gegenstand des Seminars.