Rechtsanwaltskammer Sachsen
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07.10.2022 | 09:00 Uhr – 17:45 Uhr |
Das Seminar befasst sich mit aktuelle Entwicklungen im IT- und Arbeitsrecht und besteht aus drei Blöcken:
Im Gegensatz zum klassischen Wasserfall-Modell verspricht agile, iterative Programmierung (insb. das Scrum-Modell) einen Flexibilitätsgewinn und minimiert das Risiko von kostenintensiven Change Requests (CRs). Die Herausforderung besteht in der vertraglichen Ausgestaltung: Ein reiner Dienstvertrag wäre für den Auftraggeber nachteilhaft, da dort kein Programmierungserfolg versprochen wird; ein reiner Werkvertrag widerspräche dem Gedanken der gemeinsamen Teamarbeit. Das Seminar gibt praktische Gestaltungstipps, wie sich bei agilen Projekten mit sog. hybriden Verträgen (die zugleich dienst- und werkvertragliche Elemente enthalten), eine hohe Erfolgs-, Termin- und Budgetsicherheit realisieren lässt. Zudem sollen auch arbeitsrechtliche Themen beleuchtet werden, insb. Arbeitnehmerüberlassung und Softwareurheberrechte bei Arbeits- und Dienstverhältnissen.
Dieser zweite Block beleuchtet die praktischen und vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Dabei soll insbesondere der Einsatz von KI durch Arbeitgeber, z.B. bei der Bewerberauswahl durch KI, beleuchtet werden, auch vor dem Hintergrund des neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes. Zudem werden die praktischen Herausforderungen und Folgen der geplanten KI-Verordnung (EU Artificial Intelligence Act) vertieft.
Im Fokus der Vertragsgestaltung stehen die Regelung von Verfügbarkeits- und Reaktionszeiten (SLAs) des Cloud-Anbieters, die vertragliche Abgrenzung von Verantwortungsbereichen sowie die Vermeidung von sog. Lock-in-Effekten, z.B. durch vertragliche Pflichten des Cloud-Anbieters, den Kunden beim Offboarding zu unterstützen. Zudem wird die vertragliche Umsetzung von Cybersecurity und Datenschutzrecht (u.a. Schrems II) beleuchtet, insb. wenn Arbeitnehmerdaten in der Cloud gespeichert und verarbeitet werden.