Rechtsanwaltskammer Sachsen
Glacisstraße 6
01099 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 / 31 85 90
Telefax: +49 (0) 351 / 33 60 899
E-Mail: info@rak-sachsen.de
13.10.2022 | 09:00 Uhr – 14:45 Uhr |
Pflichten zur Überprüfung und Dokumentation geldwäscherelevanter Umstände sowie zu geldwäschebezogenen Maßnahmen treffen nahezu alle Rechtsanwälte. Die Einhaltung dieser Pflichten wird zunehmend strenger überprüft. Festgestellte Verstöße werden zunehmend und immer härter geahndet. Mittelfristig ist mit deutlich weiteren Verschärfungen zu rechnen. Nach wie vor bestehen hierzu in der Anwaltspraxis aber massive Defizite, Fehlvorstellungen und Versäumnisse.
Das Seminar gibt einen Überblick über die bestehende Rechtslage und den danach wesentlichen Pflichten der Rechtsanwälte sowie zu den Verfolgungsmechanismen und zu den zu erwartenden Verschärfungen. Es zeigt praktische Wege des Umgang mit diesem Themen sowie mit Überprüfungen und Ahndungen auf. Dabei werden auch sonstige mandatsrelevante Nebenfragen behandelt, wie etwa Meldepflichten und Sanktionierungen zum Transparenzregister.
Der Referent war bis 2021 Vizepräsident und Vorsitzender der Geldwäscheabteilung der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Er war in die bundesweiten Abstimmungen der RAKen hierzu und zur FATF-Prüfung eng eingebunden. Er ist vorwiegend in der Straf- und OWi-Verteidigung mit Schwerpunkt auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig. Er verfügt über bundesweite Erfahrungen als Verteidiger zu Geldwäscheermittlungen der Steuerfandung und zu OWi Verfahren mit Transparenzregisterbezug zu dem hierfür zuständigen AG Köln (Sitz des Transparenzregisters).