Rechtsanwaltskammer Sachsen
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22.08.2022 | 09:00 Uhr – 13:00 Uhr |
Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung ab dem 01.01.2022
Zum 01.01.2022 startet die aktive Nutzungsverpflichtung des beA. Damit gilt dies auch für die Mahnbescheidsanträge und die Aufträge im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Daneben ändern sich zum 01.01.2022 nicht nur die Zustellvorschriften, sondern auch einiges im Vollstreckungsrecht direkt.
Konkret:
➢ Mahnbescheidsanträge per beA
➢ Titel Klausel Zustellung: Und das alles elektronisch?
➢ Weitere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
➢ Elektronische Antragstellung beim PfüB: Voraussetzungen und Abläufe
➢ Elektronische Beauftragung des Gerichtsvollziehers
➢ Die Änderungen im Vollstreckungsrecht zum 01.01.2021
➢ Kosten
➢ Beweisfragen Zugangsnachweise