Rechtsanwaltskammer Sachsen
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11.09.2023 | 13:00 Uhr – 18:30 Uhr |
In den Zeiten des Fachkräftemangels gelingt es dem Arbeitnehmer häufig, zeitnah eine neue Beschäftigung zu finden.
Dieses an sich für den Arbeitnehmer erfreuliche Ereignis bestraft ihn aber gleichzeitig mit einer deutlich geringeren Abfindung, weil für den Arbeitgeber das Annahmeverzugsrisiko durch die neue Beschäftigung (teilweise) entfallen ist. Andererseits hat der Mandant, der gekündigt wurde, bestimmte Vorstellungen über die Höhe der Abfindung; oft berichtet er auch von Kollegen, die mit einer hohen Abfindung nach Hause gingen. Da das Gesetz die Abfindungszahlung als zwingende Folge der Kündigung nicht kennt, ist hier sicheres Wissen gefragt.
Das Seminar behandelt die gesetzlichen Abfindungstatbestände und die Voraussetzungen, die zu einem Anspruch auf Zahlung führen. Dabei handelt es sich um § 1 a KSchG, §§ 9, 10 KSchG, § 112 BetrVG in Verbindung mit einem Sozialplan und § 113 BetrVG.
Mit den Teilnehmern werden die zu stellenden Prozessanträge im Einzelnen besprochen und Hinweise zum Aufbau der Klageschrift gegeben. Ebenso wird die Höhe der Abfindung bei den einzelnen Tatbeständen
und die freiwillige Zahlung einer Abfindung erörtert. Eine Musterklage rundet die anwaltliche Sicht ab.