Rechtsanwaltskammer Sachsen
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24.06.2024 | 09:00 Uhr – 14:45 Uhr |
Was nützt der schönste Titel, wenn die Forderung nicht eingezogen werden kann? Wenn Sie als Gläubiger(-vertreter) effektiv vollstrecken wollen, gilt: mit „mal eben ein Formular ausfüllen“ oder „einfach mal was ankreuzen“ ist es nicht getan.
Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare werden im Internet und inzwischen auch von manchen Software-Anbietern zur Verfügung gestellt. Die Übergangsfrist, in der die alten Formulare neben diesen neuen Formularen genutzt werden dürfen, läuft zum 31.08.2024 aus. Die Formulare wurden komplett geändert. Seien Sie also vorbereitet! Durch die neue Modul-Struktur hat der Gläubiger zukünftig die Möglichkeit, sich den Auftrag bzw. Antrag (mit Einschränkungen) selbst zusammen zu stellen, wenn seine Branchensoftware die entsprechenden Möglichkeiten bietet.
In diesem Crash-Kurs geben wir Ihnen einen Überblick, wie die neuen Zwangsvollstreckungsformulare sinnvoll ausgefüllt werden können mit Tipps und Tricks für eine effektive Zwangsvollstreckung - denn durch Standard-Vollstreckungsmaßnahmen sind Schuldner nicht mehr zu beeindrucken.